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Sollte es eine Helmpflicht für alle Verkehrsteilnehmer geben?
 
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Radforum.de - Die Fahrrad Community

Vorwort

Liebe Leser,

Hoffentlich sind nun die Zeiten des unübersichtlichen Blogs vorbei. Den "Alten Blog"mit seinen Inhalten finden Sie nun im "Hauptmenü". Nun arbeiten wir mit Joomla!
Unter "Verkehrspolitik" finden sich Hinweise zu einzelnen Orten in unserer Region sowie für Kreis, Land und Bund. Unter "Touren" finden sich Berichte - Jeder kann einen Bericht einreichen - oder Vorschläge für den nächsten Ausflug. Unter "Technik" gibt es Hinweise zum Fahrradkauf und der Ausstattung sowie zum Umgang mit dem Fahrzeug. Tips zur Fahrtechnik finden sich wie Recht oder Sicherheitstips im Bereich "Radfahren".

Es hat sich auch verkehrspolitisch ein wenig in unserer Region getan. Im Winter fuhren viele Radfahrer auf der Fahrbahn, die Rechtslage scheint sich herumzusprechen. In der Stadt Büdelsdorf gibt es im Rahmen des Projektes "Büdelsdorf aus dem Häuschen" einen Arbeitskreis zur Thematik Radverkehr. Der ADFC wurde im Raum Rendsburg, in Gettorf und in Eckernförde aktiv.
Negativ ist, daß weiterhin an fast allen noch so unzumutbaren Radwegen im Kreisgebiet rechtswidrig Benutzungspflichten angeordnet sind. Katastrophal ist der Einsatz auch neuer Lichtzeichenanlagen, wie Ampeln amtsdeutsch heißen, mit Induktionsschleife, die bei schlechter Einstellung nicht auf Radverkehr reagiert. Mir liegt sogar die Kopie eines Protokolls vor, aus dem hervorgeht, daß die Berücksichtigung von Radfahrern von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises nicht gewünscht wird. Das geschieht wohlgemerkt gegen den Geist des Bundesrechtes. Und das, obwohl immer mehr Mitarbeiter der Verwaltung durch die Fahrradakademie geschult wurden. Wir müssen ernsthaft fragen, ob jeder Behördenmitarbeiter in unserer Region sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt. Unter "Adressen" gibt es Linksammlungen und Kontaktadressen etwa zu den vor Ort aktiven Verbänden oder zukünftig auch die Adressen der Händler und Werkstätten der Region.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung im September 2009 war leider nicht der große Wurf. Aber eine Novelle der völlig veralteten Straßenverkehrszulassungsordnung steht an. Hoffentlich wird die Vorschrift zur Beleuchtung vereinfacht, wie es in Österreich schon geschah. Dort ist nicht die technische Art der Beleuchtung vorgeschrieben, sondern nur die Qualität der Beleuchtung.
Im November hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über eine angeordnete Radwegebenutzungspflicht in Regensburg geurteilt und nach sehr präziser Analyse des § 45 IX StVO dem Kläger, einem Mitglied des ADFC recht gegeben. Die Stadt Regensburg sieht aber nicht ein, daß Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören. Nun muß das Bundesverwaltungsgericht ein Gerundsatzurteil fällen.
Bezüglich der Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen beschied Ende 2009 das Bundesverfassungsgericht einem Mitglied der Initiative Cycleride, daß es bisher keine Klärung gäbe, wann die Frist beginnt. Die von den Behörden angenommene Verfristung binnen 12 Monaten nach Aufstellung eines Verkehrszeichens ist damit obsolet. Die Annahme, die Frist beginne bei der ersten Betroffenheit oder gar bei jeder Betroffenheit neu zu laufen, ist demnach legitim.
Die leidige Radwegebenutzungspflicht ist noch ein dominierendes Thema, obwohl sie nach § 2 IV StVO den Ausnahmefall darstellen soll, weil die Behörden das Recht mißachten und fast überall diese "blauen Lollies" aufstellen, die eine Benutzungspflicht anordnen. Unsere Region ist von dieser blauen Pest auch betroffen. Es hat sich eben nicht herumgesprochen, daß Radwege gefährlich sind, daß deshalb 1997 die generelle Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde.

In diesem Sinne sind auch im Kopf dieser Seite zwei fahrradunfreundliche Verkehrszeichen abgebildet. Einmal ist links das Zeichen 254 StVO "Verbot für Fahrräder" zu sehen, das - rechts der Spur stehend - ein Verbot der Fahrt mit dem Rad ausspricht. Das Zeichen 237 StVO rechts, ordnet eine Radwegebenutzungspflicht auf fahrbahnbegleitenden Radverkehrsanlagen an. Wenn der Radweg fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist, verbietet es die Benutzung der Fahrbahn. Beide Verkehrszeichen sind beliebte Mittel, um Radfahrer zu drangsalieren und das Radfahren unattraktiv zu gestalten. Auch in unserer Region.

Viel Vergnügen beim Stöbern auf diesen Seiten wünscht Ihnen

Torben Frank

 

Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten.

(Der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht, Video der Anhörung v. 18. Feb. 2008)

 

Aktualisiert (Samstag, den 10. Juli 2010 um 05:18 Uhr)