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Liebe Leserin, lieber Leser,

Es ist offiziell noch nicht bestätigt. Aber die Quellen gelten als zuverlässig. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises will endlich die Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 (sic!) umsetzen. Demnach müßten im Kreisgebiet etliche rechtswidrig angeordnete Radwegebenutzungspflichten aufgehoben werden. Hoffentlich meint Gerhard Wischnewski, der Leiter der Verkehrsaufsicht des Kreises es ernst und packt die Umsetzung seit 1998 geltenden Rechtes endlich an. Es geht um die Sicherheit der Radfahrer. Radwege sind bekanntlich insbesondere an Ausfahrten und Einmündungen Unfallherde. Der Mischverkehr auf der Fahrbahn soll deshalb den Regelfall darstellen.

Gegen die Ernsthaftigkeit der Umsetzung des geltenden Rechtes spricht, daß der rechtlich gleichgestellte Radverkehr aus der Büsumer Straße nachrangig mittels der Fußgängerampel über die Fockbeker Chaussee geführt werden soll. Da der Radverkehr in der Büsumer Straße auf der Fahrbah geführt wird, muß er nach Stand der Technik von der Fahrbahnampel geregelt in die Kreuzung einfahren. Sollte der Radweg in der Fockbeker Chaussee vorhanden und benutzungspflichtig sein, müßte der Radfahrer an der ersten zumutbaren Auffahrt auf den Radweg wechseln. Fahrradfahrer haben bei Anfahrt eine bessere Räumzeit als Automobile.

Die Kommunen sind arm und können sich keinen Ausbau der schlechten Radwege leisten? - Ja, ist der Ausbau denn nötig? Die einfache Lösung ist die Enfernung der blauen Lollies. Dann müssen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren, wie es das Bundesverkehrsministerium eigentlich wünscht. Baulich weiterhin vorhandene Radwege dürfen dann benutzt werden. Daß das Fahrradfahren auf der Fahrbahn sicherer ist, ist belegt.

Katastrophal wirkt derzeit ein fehlerbehafteter Artikel, der auf BILD Online, in der BILD-Zeitung vom 2. September 2011 und anscheinend auch in der AutoBILD veröffentlicht wurde. Darin wird unter anderem behauptet, jeder vorhandene Radweg müsse benutzt werden. Diese Aussage ist völlig falsch. Dagegen besagt der § 2 IV StVO, daß Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen, Radwege benutzen dürfen und nur bei angeordneter Benutzungspflicht den Radweg benutzen müssen. Selbst benutzungspflichtige Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie stetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar sind.

"www.Rad-in-RD.de - Radfahren in der Region Rendsburg"  informiert niicht nur über Verkehrsrecht und Verkehrspolitik. Termine, Touren oder Technik gehören genauso auf dieses Portal wie Link- und Adresßsammlungen. Jeder Leser darf gerne Beiträge einsenden. Gerne werden auch Autoren freigeschaltet.

Viel Vergnügen beim Lesen! wünscht

Torben Frank, Herausgeber

 

Fahrradfahrer gehören im Regelfall auf die Fahrbahn!

"Also - Vielleicht als Satz vorneweg: Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Weil es genau um diesen, diesen Punkt Unklarheit immer noch gibt insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt: Wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie die Stadtplanern helfen soll durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen, es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann, ähm, aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen: die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen: Wie machen wir denn den Radverkehr am Alex? Sondern das ist Sache der Stadt Berlin. Und deswegen sag ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt - der Bundesgesetzgeber -, und hat gesagt: Ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass das wirklich erforderlich ist. Und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten."

(Der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Kasparick, der anläßlich der Anhörung zur Petition an den Deutschen Bundestag zur Radwegebenutzungspflicht, Video der Anhörung v. 18. Feb. 2008)

Aktualisiert (Donnerstag, den 08. September 2011 um 09:54 Uhr)

 
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